Erstberatung zum Fixpreis
Sie möchten wissen, wo Sie rechtlich stehen? In einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation – inklusive möglicher Strategien und Handlungsempfehlungen.
Die Erstberatung biete ich zum Fixpreis von EUR 200,- exkl. USt und zzgl. Barauslagen (z. B. Grundbuchs- oder Firmenbuchauszüge) an – unabhängig vom Rechtsgebiet.
Entscheiden Sie sich im Anschluss für eine weiterführende Beauftragung, wird dieses Honorar angerechnet.
Wichtig: Bitte bringen Sie zum Ersttermin alle relevanten Unterlagen mit.
Honorar nach Stundensatz
Nicht jeder Fall ist gleich. Manche Themen brauchen mehr Zeit, andere weniger – deshalb biete ich üblicherweise eine Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand an.
Der Stundensatz richtet sich nach Art und Komplexität des Falls, sowie dem jeweiligen Haftungsrisiko. Auf Wunsch erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag, oder wir vereinbaren eine individuelle Obergrenze (Cap).
Damit Sie immer den Überblick behalten, informiere ich Sie in regelmäßigen Abständen oder auf Anfrage über den aktuellen Stundenstand und die bis dahin angefallenen Kosten.
Immobilien-transaktionen
Bei der Errichtung und Abwicklung von Immobilienkaufverträgen biete ich Ihnen eine transparente Pauschale – als Fixpreis oder Prozentsatz vom Kaufpreis, je nach Art und Umfang der Immobilie.
Mein Angebot umfasst:
Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung
Eintragung einer Hypothek ins Grundbuch
Grundverkehrsbehördliche Genehmigungen (Ausländergrundverkehr, Land-/Forstwirtschaft)
Berechnung & Abfuhr der Immobilienertragssteuer
Lastenfreistellung für den Verkäufer (z. B. Löschung von Veräußerungsverboten oder Vorkaufsrechten)
Ich biete eine vollständige rechtliche Begleitung – strukturiert, effizient und mit Weitblick.
Abrechnung nach Anwaltstarif
Bei Gerichtsverfahren rechne ich in der Regel nach den gesetzlich vorgesehenen Tarifen – dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und/oder den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). Diese Tarife hängen unter anderem vom Streitwert, dem Aufwand und der Art des Verfahrens ab.
Bitte beachten Sie: Neben dem Anwaltshonorar können Gerichtsgebühren und im Fall eines Prozesserfolgs der Gegenseite auch gegnerische Anwaltskosten anfallen.
Wie hoch die Kosten eines Verfahrens sind, lässt sich oft nur grob schätzen – da Anzahl der Verhandlungstermine oder Schriftsätze selten im Voraus feststehen. Ich halte Sie aber regelmäßig über den aktuellen Kostenstand auf dem Laufenden.
Barauslagen wie Gerichtsgebühren, Dolmetscher- oder Sachverständigenkosten sind vorab zu bezahlen.
Rechtsschutz Versicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kümmere ich mich gerne um die Deckungsanfrage – auch bei außergerichtlichen Angelegenheiten. Ich kläre mit Ihrer Versicherung ab, welche Leistungen gedeckt sind – und ob die Kosten übernommen werden.